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Katzenschutzverordnung der Stadt Rodgau
Seit dem 25. November 2025 gilt im Stadtgebiet Rodgau eine Kastrations-, Kennzeichnungs und Registrierungspflich für alle Freigängerkatzen.
Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrtung von Katzen zu reduzieren und das Leid freilebender Tiere zu verringern.
Weitere Informationen und Details finden Sie auf der Webseite der Stadt Rodgau unter dem Begriff Katzenschutzverordnung, oder direkt hier unten als Download.
In einem Waldgebiet bei Neuruppin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurde eine Katze tot aufgefunden. Weitere kranke Katzen wurden in die Obhut des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft genommen. Bei den Katzen wurde eine Infektion mit dem hochpathogenen Geflügelpest-Virus H5N1 festgestellt.
In der Umgebung des Fundortes wurden ebenfalls an der Geflügelpest verendete Wildvögel gefunden. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin und das Friedrich-Loeffler-Institut empfehlen, dass für „Freigängerkatzen“ in Gebieten mit gehäuftem Wildvogelsterben der unbeobachtete Freigang oder Freilauf für die nächsten Wochen eingeschränkt werden sollte. Ebenso sollten Hunde an der Leine geführt werden.
Generell wird empfohlen, den direkten Kontakt von Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. Denn Säugetiere können sich vereinzelt mit dem Geflügelpest-Virus H5N1 infizieren. Betroffen sind meistens wildlebende Fleischfresser (z.B. Füchse) oder als Haustiere gehaltene Fleischfresser wie z.B. Katzen und Hunde. Durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln und deren Ausscheidungen können sich Katzen und Hunde mit dem Geflügelpest-Virus anstecken. Dafür ist allerdings die Übertragung einer großen Virusmenge notwendig. Dies ist beispielsweise möglich, wenn an der Geflügelpest erkrankte oder verendete Vögel gefressen werden.
Als Krankheitsanzeichen können neben Augen- und Nasenausfluss, Husten, Niesen, Atemproblemen, Teilnahmslosigkeit und Appetitlosigkeit z. B. auch Zittern, Krampfanfälle sowie gestörte Koordination auftreten. Nach derzeitigem Kenntnisstand gelten Hunde als weniger empfänglich als Katzen. Eine Übertragung des Virus von Säugetieren auf den Menschen ist höchst unwahrscheinlich.
Quelle: Landkreis OPR vom 03.12.2025
Welpen aus dem Ausland – Wichtige Informationen!
Ein Welpe aus dem Ausland muss vor der Einreise nach Deutschland gechippt, gegen Tollwut geimpft und mit einem gültigen EU-Heimtierpass ausgestattet sein.
Die Einreise aus einem EU-Staat ist erst ab einem Alter von mindestens 15 Wochen legal. Der Kauf eines jüngeren Welpen ohne Transponder und Pass ist nicht nur strafbar, sondern fördert auch den illegalen Welpenhandel!
Als Tierärzte sind wir verpflichtet, Tiere mit unvollständigen Papieren oder fehlender Impfung dem Veterinäramt zu melden. In solchen Fällen drohen Quarantänemaßnahmen und empfindliche Bußgelder.
Ein trauriges Beispiel: Im September ist in Bremen ein Welpe aus dem Ausland an Tollwut gestorben.
Dieses Virus ist immer tödlich – nicht nur für das Tier, sondern auch für Menschen.
Die Käufer haben sich damit einem extrem hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Bitte handeln Sie verantwortungsvoll und lassen Sie sich nicht von unseriösen Angeboten verleiten, auch wenn der Wunsch nach einem Welpen groß ist!
Die genauen Einreisebestimmungen finden Sie unter folgenden Links: